Compliance
Compliance im Fonds Psychosoziale Dienste Wien
Vertrauen, Respekt und Rechtssicherheit sind uns wichtige Anliegen, für die die Leitung und das Management des Fonds Psychosoziale Dienste Wien (PSD) mit Nachdruck einstehen.
Um diese zu gewährleisten, hat sich der Fonds PSD Wien dafür entschieden, ein umfassendes Compliance-Managementsystem in der Organisation einzuführen, welches sich derzeit im Aufbau befindet. Dieses orientiert sich an etablierten Branchenstandards und soll die Einhaltung der entsprechenden Werte und Normen in unserer Organisation sicherstellen.
Das primäre Ziel dieses Systems ist es, die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung unserer ethischen Prinzipien sicherzustellen und zu fördern, indem es gezielt gegen Risiken und Aktivitäten vorgeht, die das Vertrauen und den Respekt unserer Patient*innen, Klient*innen und Partner*innen in unsere Organisation beeinträchtigen könnten.
In diesem Sinne hat der Fonds PSD bereits einen Compliance-Beauftragten ernannt. Er ist nicht nur für den Aufbau des Compliance-Managements in unserer Organisation verantwortlich, sondern auch Ihr erster Ansprechpartner für diesbezügliche Anliegen.
Falls Sie ein Anliegen haben, das Sie mit uns besprechen oder uns einfach mitteilen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Compliance-Beauftragten. Es versteht sich von selbst, dass alle Meldungen und Anliegen mit größtmöglicher Diskretion behandelt werden.
Kontaktdaten Compliance-Beauftragter Fonds PSD
Vasilis Gialamatzakis, BLaw, MA, MA HSG
Fonds Psychosoziale Dienste Wien
Modecenterstraße 14/A/2. OG
1030 Wien
+43 1/4000-87405
+43 676/8118-87405
vasilis.gialamatzakis@psd-wien.at
compliance@psd-wien.at
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen bzw. Ihre Meldung anonym einzubringen. Dazu können Sie das unten angezeigte Formular auch anonym (ohne Angabe von Kontaktdaten) verwenden oder Sie senden Ihr Anliegen schriftlich an die oben genannte Postadresse zuhanden des Compliance-Beauftragten. Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der Ambulatorien der Psychosozialen Dienste Wien steht zudem ein Briefkasten (Compliance-Briefkasten) zur Verfügung, in den sie ihr Schreiben diskret und anonym einwerfen können. Der Compliance-Briefkasten befindet sich an der oben angeführten Adresse, Block A, 2. Obergeschoss, neben dem Eingang zu den Büroräumlichkeiten des Fonds PSD.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass bei anonymen Meldungen keine Möglichkeit besteht, Sie über den Ausgang der Untersuchung zu informieren oder Sie bei Rückfragen zu kontaktieren. Entsprechend bitten wir Sie, anonyme Meldungen so detailreich wie möglich einzureichen, damit diese entsprechend bearbeitet werden können.
Informationen bezüglich der Whistleblower Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) und zur nationalen Umsetzung – HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)
Die Richtlinie 2019/1937 der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab einer gewissen Größe bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter*innen oder Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Organisation in Kontakt stehen, zu schützen, wenn diese Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber*innen). So zum Beispiel untersagt die Richtlinie die Haftung von Hinweisgebenden und verbietet arbeitsrechtliche Folgen und Repressalien wie Diskriminierung, Mobbing, Suspendierung oder Kündigung der Hinweisgeber*innen. Durch das Erhöhen des Schutzmaßes für diese Personen sollen diese dazu ermuntert werden, solche Verstöße zu melden.
EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union. Gemäß Artikel 288 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gelten diese nicht unmittelbar, sondern müssen von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Mit dem Inkrafttreten des nationalen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) am 25.02.2023 hat Österreich die oben erwähnte EU-Richtlinie umgesetzt. Die Compliance-Abteilung und die Leitung des Fonds PSD haben bereits Kanäle für (potenzielle) Hinweisgeber*innen eingerichtet und Prozesse festgelegt, um solche Meldungen und eingehende Hinweise sorgfältig zu bearbeiten.
Der Fonds PSD ist bestrebt, (potenziellen) Hinweisgeber*innen auch außerhalb des Schutzrahmens, den das HSchG vorgibt, Diskretion, Anonymität und faire Behandlung zu gewährleisten, unabhängig von der Art der Meldung, ihrer rechtlichen Natur und dem Organisationsbereich. Für entsprechende Anliegen wenden Sie sich bitte an den Compliance-Beauftragten des Fonds PSD oder nutzen Sie eine der oben angeführten anonymen Kontaktmöglichkeiten.